Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindererziehungszeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kindererziehungszeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe gehört es gibt die Möglichkeit nach den 3 Jahren Elternzeit noch 2 Jahre Kindererziehungszeit (vom Arbeitgeber) zu bekommen. Ist das richtig? Wenn ja, woher bekomme ich weitere Informationen darüber? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Elbe


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, gesetzlich gibt es das nicht. Man kann es mit dem Ag als unbezahlten Urlaub vereinbaren, erhält dann aber auch keine unentgeltliche KK. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Manche Betriebe (z. B. Daimler-Chrysler, Audi) gewähren teilweise eine "Arbeitsplatzrückkehrgarantie" bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Aber: dafü gibt es von niemandem finanzielle leistungen, es ist freiwillig und sehr verschieden in den Ausgestaltungen. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.