Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe gehört es gibt die Möglichkeit nach den 3 Jahren Elternzeit noch 2 Jahre Kindererziehungszeit (vom Arbeitgeber) zu bekommen. Ist das richtig? Wenn ja, woher bekomme ich weitere Informationen darüber? Vielen Dank im voraus für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Elbe
Hallo, gesetzlich gibt es das nicht. Man kann es mit dem Ag als unbezahlten Urlaub vereinbaren, erhält dann aber auch keine unentgeltliche KK. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Manche Betriebe (z. B. Daimler-Chrysler, Audi) gewähren teilweise eine "Arbeitsplatzrückkehrgarantie" bis zum 7. Lebensjahr des Kindes. Aber: dafü gibt es von niemandem finanzielle leistungen, es ist freiwillig und sehr verschieden in den Ausgestaltungen. Viele Grüße Désirée
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