Mitglied inaktiv
Hallo, wir habe in einem Mehrfamilienhaus auch einen Kellerraum. Dieser hat leider, wie bei allen anderen Mietern keine Tür. Nun ist es aber leider schon öfter vorgekommen, dass Dinge aus meinem Keller fehlen. Ich habe den Vermieter schon gebeten, eine Tür dort anzubringen, weil mir immer mal wieder Sachen gestohlen werden. Er meinte nur, dass er für die Kosten einer Kellertür nicht aufkommen muss, da nur die Mieter des Hauses Zutritt zum Keller haben. Es kann aber doch nicht sein, dass mir ständig was abhanden kommt. Gibt es im Gesetz vielleicht einen Abschnitt, der besagt, dass ich das Recht auf eine Kellertür habe und die der Vermieter zu zahlen hat? Vielen Dank Kerstin
Mitglied inaktiv
?????????????????
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes