Mitglied inaktiv
s.g. frau bader, unser sohn macht ergotherapie, wir sind privat versichert. zu beginn der behandlung hätten wir eine honorarvereinbarung unterschreiben sollen, die wir jedoch nicht bekommen haben. was sagt das über die verbindlichkeit des honorars aus? kann die ergotherapeutin jetzt quasi verrechnen, was sie möchte oder muss sie sich da auch etwas nach uns richten? sie hat uns für "ab jetzt" einen deutlich niedrigeren preis "angeboten", weil uns der von ihr regulär verrechnete zu hoch ist, sie möchte das aber nicht für die bisherigen stunden auch geltend machen. nun möchten wir gerne mit verweis auf die fehlende honorarvereinbarung den niedrigeren preis auch für die "alten" stunden haben - wir hätten diesem hohen tarif nicht zugestimmt, hätten wir ihn gekannt. mich interessiert dabei nur die rechtliche seite. danke für ihre hilfe, shopgirl
Hallo, wenn es keine gesetzliche Gebühr gibt und Sie auch keinen Vertrag geschlossen haben, gilt das übliche. Was üblich ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Gruß, NB
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