Katrin74
In unserem Garten spielten mein Sohn und sein Klassenkamerad (beide 8 Jahre). Es kam zum Streit mit zwei anderen Kindern außerhalb unseres Grundstücks. Es flogen Steine (das Besucherkind hat den ersten Stein geworfen). Die anderen Kinder warfen Steine zurück und die Glasscheibe unserer Terrassentür zersprang. Der Verursacher ist eindeutig ermittelt. Nun will die gegnerische Haftpflichtversicherung nur 50 Prozent des Schadens zahlen. Angeblich ging von den auf unserem Grundstück spielenden Kindern eine Mitschuld aus - obwohl diese Steine keinen Schaden anrichteten. Der erste Stein wurde auch nicht von meinem Sohn geworfen. Ist die Schadensteilung so üblich und rechtlich ok? Wer kann sonst den Schaden erstatten? Vielen Dank für Ihre Mühe Katrin74
Hallo, aus der Ferne sehr schwer zu beurteilen. Es kommt wesentlich auf die Zeugenaussage an. Die Versicherungen versuchen es halt. Problem ist, was zu tun. Wenn Sie keine Rechtsschutz haben, ist das Risiko eines Prozeßes gross. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht