Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann mir mein Chef ein Gegenangebot machen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann mir mein Chef ein Gegenangebot machen?

Nicrap

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Hallo Frau Bader, ich bin noch bis Mitte Mai in Elternzeit und habe fristgerecht den Antrag auf Verringerung meiner Stunden gestellt, 20 in der Woche. Vorgestern hat mich allerdings mein Chef zu einem Gespräch gebeten, indem er mir mitteilte, dass 20 Stunden nicht möglich sei, sondern max 10 in der Woche, da wir eigentlich im Büro nur zwei Vollzeitstellen haben. Während meiner zwei jährigen Elternzeit, wurde natürlich jemand eingestellt. Und entweder ich nehme jetzt diese 10 Stunden an oder es Bestände die Möglichkeit meine Vollzeitstelle wieder zu bekommen, dann würde die "neue" gekündigt werden. Das Problem dabei ist auch noch, dass wir ein Kleinunternehmen sind, also weniger wie 15 Angestellte. Was kann ich machen? 10 Stunden sind mir finanziell zu wenig und Vollzeit ist mit der Betreuungszeit meines Kindes nicht möglich? Über eine Antwort würde ich mich freuen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben keinen Anspruch - also nehmen oder sich mit Zustimmung des Ag etwas anderes bei einem anderen Ag suchen Liebe Grüße NB


malini

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Wenn der Betrieb so klein ist, hast du wohl keine Chance, die 20 Stunden zu bekommen. Dann bleibt dir nur die Kündigung, wenn dir die 10 Stunden zu wenig sind und du nicht Vollzeit arbeiten kannst/willst.


SumSum076

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Ich muss nochmal nachfragen... Diese 20 Std...möchtest du die während der Elternzeit machen? Oder danach? Für die Zeit danach hätte ich gedacht, der AG hätte die Vertretungskraft eh nur für die Dauer der EZ einstellen dürfen. Dann hätte er jetzt mit ihr einen neuen Vertrag abschließen können (bevor sie ihren Job komplett verliert). 20 Std für sie. Und 20 Std für dich (als alte Stammkraft). Oder wird auch das außer Kraft gesetzt, durch die geringe Betriebsgröße? Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

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Der AG hätte sogar die neue Kraft nur befristet einstellen DÜRFEN. Wenn er die jetzt kündigt kann sie unter Umständen nämlich vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.


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