sanott
Hallo, meine Tochter ist am 10. August geboren.Die Mutterschutzfrist geht bis zum10.Oktober. Danach beginnt die Elternzeit mit Teilzeit. Kann ich meinen Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, 28 Tage und dann erst mit der Elternzeit beginnen und dementsprechend auch dann erst Elterngeld beziehen. Für den urlaub wäre es ja Gehalt und so wäre ich einen Monat bummelig länger zu Haus. Wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus ? Danke
Hallo, dann verschenkenSie für diese Zeit das EG Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Dann würdest Du einen Monat weniger Elterngeld bekommen.
SumSum076
Häng den Urlaub an die Elternzeit hinten an! Dann hast du keine Nachteile! Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit