Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich nach der Mutterschutzfrist erholungsurlaub nehmen?

sanott

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Hallo, meine Tochter ist am 10. August geboren.Die Mutterschutzfrist geht bis zum10.Oktober. Danach beginnt die Elternzeit mit Teilzeit. Kann ich meinen Urlaub im Anschluss an den Mutterschutz nehmen, 28 Tage und dann erst mit der Elternzeit beginnen und dementsprechend auch dann erst Elterngeld beziehen. Für den urlaub wäre es ja Gehalt und so wäre ich einen Monat bummelig länger zu Haus. Wie wirkt sich das auf den Elterngeldbezug aus ? Danke


Sternenschnuppe

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Dann würdest Du einen Monat weniger Elterngeld bekommen.


SumSum076

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Häng den Urlaub an die Elternzeit hinten an! Dann hast du keine Nachteile! Gruß Sabine


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