Würmchen2610
Hallo,ich möchte gerne direkt nach dem Mutterschutz 20 Stunden pro Woche arbeiten.Deshalb werde ich in der 1.Woche nach der Geburt Elternzeit mit Teilzeit beantragen.Was passiert,wenn ich später festelle,dass dies nicht möglich ist(z.B.Kind ist krank, Betreuung klappt nicht ect.) Kann ich dann von meinem Antrag zurückgehen bzw. ihn in "Elternzeit ohne Teilzeit" ändern?Oder die Anmeldung in der 1 Woche nach der Geburt ist so verbindlich,dass sie keine Änderungen zulässt. Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus und viele Grüsse!
Hallo, ja, das geht Liebe Grüsse, NB
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