josefin2009
Hallo, habe von 2007 einen vertrag mit TVÖD-Entgeltgruppe 9 /Stufe 5. Habe jetzt nach drei Jahren Elternzeit bemerkt, dass das bei einführung des tvöd in 2008 dies aber nicht angeglichen wurde. Wurde also 2008 bis mai 2009 nicht vertrags-bzw. tarifmäßig bezahlt. (es wurde einfach weiter nach alter Lohntabelle bezahlt, also viele jahre immer dasselbe verdient trotz Leitungsfunktion). Kann ich jetzt mit beginn im mai 2012 die 9/5 verlangen? Kann ich noch rückwirkend die Diferenz nachbekommen? oder bin ich selbst schuld, weil ich nichts beanstandet habe und muss das alte gehalt weiter hinnehmen? Danke für Ihre Antwort!! mfg josefin
Hallo, grundsätzlich ja. Aufgrund der Verjährungsregeln kann der Arbeitgeber jedoch die Ansprüche aus dem Jahr 2008 ablehnen. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
 - Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
 - Oma Kinderbetreuung
 - Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
 - Kita Absage
 - Neues Elterngeldbemessungsgrenze
 - Vernachlässigung
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit
 - Elterngeld abgelehnt, über 5 Jahren in DE