Nanuk_000
Sehr geehrte Frau Bader, Ich versuche mich gerade im Dschungel des Elterngeldantrages zu Recht zu finden. An sich haben mein Ehemann und ich geplant seine zwei Monate Elternzeit wie folgt aufzuteilen: 1. Monat und 13. Monat. Ist dies rechtlich machbar, so dass wir dann tatsächlich auch Elterngeld beziehen können? Er möchte dann an jeden Monat noch 2 Wochen Urlaub ranhängen, damit sollte es doch auch keine Probleme geben? Sein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, freundliche Grüße Corinna
Hallo, ja, das klappt. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das geht so. Wichtig ist dass es Lebensmonate sind .
Die letzten 10 Beiträge
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?