Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Job während des Eriehungsurlaubes

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Job während des Eriehungsurlaubes

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Hallo Frau Bader, mein Erziehungsurlaub endet Ende Oktober d.J. Nun könnte ich eine TZ-Stelle annehmen, die befristet ist bis 31.12.04. Wir wünschen uns aber noch ein Kind, wenn ich jetzt schwanger werden würde, wie wäre dann die Rechtslage: Normalerweise müsste ich ja dann ab 01.11. bei meinem alten AG wieder anfangen, wäre ja dann aber noch bei der anderen Firma beschäftigt. Wie verhält sich diese Situation dann?? Ist das dann eine Verhandlungssache mit meinem alten AG, der mich ja eh nicht TZ nehmen will anch Ende des EZU. Vielen Dank für eine Antwort und schönes Wochenende.. Gabi Linnemann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ??? Ist doch egal, ob ss oder nicht. AM ersten TAg nach dem EU müssen Sie Ihrem alten AG zur Verfügung stehen. Oder kündigen. Er muss ansonsten den TZ im EU genehmemigen. Gruß, NB


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