lilli_mohnblume
Hallo Frau Bader, wir haben vor etwa 12 Wochen unseren Wunschkinderwagen bestellt. Kompett liegt er knapp über 900 €. Da damals schon fraglich war ob der Hersteller den Wagen bis zum Geburtstermin ausliefern kann haben wir damals schon die Bestellung davon abhängig gemacht ob der Wagen bis zur Geburt lieferbar ist. Uns wurde dann die letzte Novemberwoche als Liefertermin bestätigt. Darauf hin haben wir den Wagen bestellt. Nun ist der Wagen immer noch nicht da und wir werden morgen erst vom Hersteller erfahren wann der Wagen- vorraussichtlich jetzt erst im Januar- geliefert wird. Wie Sie sicher ahnen sind wir mega entteuscht. Welche Möglichkeiten haben wir jetzt. Können wir eine Kaufpreisminderung verlangen bzw. vom Kaufvertrag zurück treten? Im Vorraus Herzlichen Dank!
Hallo, das kommt darauf an, was Sie genau vertraglich vereinbart haben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Was steht im Kaufvertrag/Bestellbestätigung drin? Man bekommt ja eine bestellbestätigung. Bei usn war da eine KW drin - und das haute auch hin. Ist ein fester termin vereinbart, habt ihr gute Karten. dann noch einmal schriftlich letzte terminfrist setzen, mit der Ankündigung dann vom Vertrag zurückzutreten. Wenn nicht, ist es schwerer. Schau mal hier: http://www.business-netz.com/Verbraucher/Lieferverzug-rechtfertigt-Ruecktritt-vom-Kaufvertrag-oder-Schadensersatz
Sternenschnuppe
Wenn es ein Händler ist habt ihr eh ein Rückgaberecht. Von daher würde ich stornieren und wenn sie da zicken eben gleich anmerken dass man sonst eh das Rückgaberecht nutzt. Wann kommt das Kind denn ? Kannst es ja schlecht durch die Kälte tragen nur um drauf zu warten bis der Wagen kommt. In der Regel sind die aber sehr nett überall. Hab bisher nur gute Erfahrungen gemacht.
lilli_mohnblume
Hallo der kleine ist jetzt seit dem 8.12 da und der Kinderwagen soll jetzt im besten Fall in der 2. januar Woche kommen....
Sternenschnuppe
Dann überlege ob warten oder stornieren. Solange nicht geliefert geht das. Zumindest habe ich noch nie Probleme damit gehabt. Wegen Reduktion des Preises kannst Du fragen, Firmen sind da kulanter als man manchmal denkt wenn man freundlich ist. Viel Erfolg
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita