Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, meine Frage hat zwar mit dem Baby zu tun (kommt im Dezember), aber nicht ausschließlich... ich hoffe, Sie können mir trotzdem einen Rat geben. Mein Freund, der auch der werdende Papa ist, hat bereits eine 6-jährige Tochter mit seiner Ex-Frau (seit kurzem geschieden). Wir fragen uns nun, wie mein "Status" als die uneheliche Mutter seines Kindes ist, im Vergleich zu seiner Ex-Frau? Irgendjemand sagte mir, daß sie nach deutschem Recht seine "1. Frau" bleibt, sofern wir nicht verheiratet sind. Daß das Kind genau die gleichen Rechte wie seine Tochter hat (also egal ob ehelich oder nicht), wissen wir bereits. Was aber geschieht, wenn er durch einen Unfall ums Leben kommt? Bekommt die Ex-Frau dann Hinterbliebenenrente? Und, wenn ja, würde sie die auch bekommen, wenn wir verheiratet wären - oder ist sie dann "raus"? Eigentlich mag ich über sowas Schreckliches gar nicht nachdenken, aber bald habe ich eine so große Verantwortung (durch das Baby), daß mir solche Dinge einfach durch den Kopf gehen (Mein Freund verbringt täglich 130 km auf der Autobahn). Also, gesetzt dem Fall ihm stößt etwas zu, wie sind dann meine und Babys Rechte gegenüber seiner geschiedenen Frau bzw. überhaupt? Was würde sich durch eine Heirat zwischen ihm und mir verändern? Er würde nämlich ganz gern heiraten, aber ich möchte das auch davon abhängig machen, ob es einen großen Unterschied macht. Sonst würde ich lieber nichts überstürzen (bin gebranntes Kind, selbst bereits geschieden). Alles etwas konfus, ich merk schon... vielleicht können Sie mir ja trotzdem helfen, wenn auch "nur" mit einem entsprechenden Link, damit ich mich schlaulesen kann?! Vielen Dank, Svenni
Liebe Svenni, alle Kinder, egal ob ehelich oder nicht, werden vor dem Gesetz gleich behandelt. Das heißt, sie haben im gleichen Umfang Unterhaltsansprüche. Die ertse Ehefrau geht der zweiten/ Freundin im Unterhalt vor. Nach der Scheidung hat die 1. Frau nur Ansprüche auf Rente aus der Zeit d er Ehe (bei der Scheidung wird bei der BfA nachgefragt, wieviele "Punkte" jeder gesammelt hat und dann wird geteilt). Sie selber haben, wenn ihm etwas geschieht, gar keine Ansprüche auf irgendetwas, wenn Sie nicht verheiratet sind. Das Grundgesetz schützt die Ehe und als Juristin kann ich jedem mit Kind nur raten, zu heiraten. Eine bessere Absicherung auf allen Gebieten (Rente, Erben, Unterhalt....) gibt es nicht und kann man auch nicht durch Partnerschaftsvertrag regeln. Für das Kind hingegen ändert sich nichts wesentliches, außer das Sorgerecht. Gruß, NB
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