Fady
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch verheiratet und meine Frau schwanger. Sie sagt mir das Kind ist nicht deine sondern von ein freund ..die frage ist das Kind würde automatisch meine Name genommen? ? Und kann ich ob meine Kind oder nicht die Vaterschaft und Sorgerecht bekommen für immer ?oder sie können mir das Kind weg nehmen . Mit freundlichen grüßen
Hallo, das Kind gilt als ehelich, Sie müssen bei Zweifeln innerhalb von 2 Jahren anfechten. Sonst zählt es als Ihres. Liebe Grüße Nb
Pamo
Wenn das Kind deiner Frau nicht von dir ist, dann kannst du die Vaterschaft anfechten; meines Wissens bis zu zwei Jahre nachdem du begründeten Verdacht hast, nicht der Vater zu sein. Aber zunächst wirst du automatisch als Vater eingetragen, weil du mit der Mutter des Kindes verheiratet bist. Wegnehmen kann dir niemand das Kind wenn du der Vater bist. Das Sorgerecht bekommst du automatisch zusammen mit der Mutter des Kindes.
Die letzten 10 Beiträge
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen