Mitglied inaktiv
Hallo! Hab mal eine Frage Ist es richtig das das JA auch den unterhalt berechnen muss,wenn man es so will?? Denn wie ich bei uns auf den Amt war sagten sie mir das ich mir einen RA suchen soll! Danke jetzt schon für die antwort.
Hallo, Sie könnten den Unterhalt dür Ihr KInd berechnen lassen, die Mutter der anderen Kinder für ihre Kinder. Der Vater nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Steffie Du kannst beim JA eine Beistandschaft für den Unterhalt beantragen. Sie MÜSSEN dann den Unterhalt für die Kinder berechnen. Das nennt sich ganz genau: Antrag auf Beratung und Unterstützung nach § 18 KJHG. Unterpunkt: Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche. Das gilt für ehemals verheiratete Mütter genauso, wie für ledige Mütter. lg Nicole
Mitglied inaktiv
Hallo! Danke für die antwort! Gilt dies auch wenn mein Verlobter 3 Kinder hat und 2 Ehelich sind und unser Kind unehelich? Daher bin ich ja vom JA weggeschicht worden weil sie meinten dafür sind sie nicht zuständig!*schnief* Freue mich schon auf Antwort!
Mitglied inaktiv
Hallo Steffie Für welches Kind soll denn von wem nun Unterhalt bezahlt werden? Wenn es darum geht, auszurechnen, wieviel dein Verlobter für seine Kinder zahlen muss, muss sich die Person an das JA wenden, bei der die Kinder leben und die den Unterhalt bekommt. Wenn es also um die 2 ehelichen Kinder geht, kann nur seine Exfrau beim JA den Unterhalt berechnen lassen. Ihr könnt das nur von einem Anwalt machen lassen. lg Nicole
Mitglied inaktiv
Und bei wem leben die Kinder, für die es um Unterhalt geht? *steig da gerade nicht ganz durch*
Mitglied inaktiv
Hallo! Also es geht um seine ehelichen und das uneheliche Kind! Die Ehelichen leben bei seiner Ex-Frau und das uneheliche lebt bei uns daher ja meine Frage!! Seine Ex-Frau möchte am liebsten den Unterhalt behalten was sie jetzt bekommt,aber dadurch das ein weiterer Unterhaltsempfänger geboren wurden ist möchte mein Verlobter das neu Berechnen lassen und auf den JA meinten sie das es nur ein Anwalt machen kann,aber Ich hab mal gelesen das das JA auch zuständig dafür ist! Daher meine Frage! Und bei einem RA lassen wir das berechnen der braucht mittlerweile dafür schon 6 Wochen! Daher meine Frage ob ich das auch beim JA einreichen kann? LG Steffie
Mitglied inaktiv
Hallo Steffie Genau: Nur die MUTTER (wenn sie es ist, bei der die Kinder leben) kann beim JA den Unterhalt berechnen lassen. Wenn dein Verlobter weniger zahlen will, muss er das vom RA berechnen lassen. Glaube nicht, dass das JA schneller ist - ich warte schon über 15 Monate auf eine Neuberechnung. :-( lg Nicole
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