Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hallo

Mitglied inaktiv

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Ich hoffe die Frage gehört hierher... Meine Erziehungszeit endet bald und ich bewerbe mich nun in anderen Betrieben, da ich meine Arbeit die ich vor der SS hatte, nicht wieder aufnehmen kann (die Schichtzeit erlaubt es nicht).. Nun weigert sich meine Chefin mir ein Beurteilungsszeugniss zu schreiben. Ich habe schon so oft gehört, das Arbeitgeber dazu aber verpflichtet seien. Sie entgegnete mir ein klares NEIN. Ich denke einfach sie hat das noch nie gemacht, will nichts falsches schreiben, da Satzstellung ja oft anders interpretiert werden, und sie hat sich mit sowas sicher noch nie auseinander gesetzt. Was soll ich nun machen? Gibt es irgendwo einen Paragraphen den ich ihr vorzeigen kann? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei wichtigen Grund besteht ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, § 630 BGB analog Liebe Grüsse, NB


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