Mitglied inaktiv
ich werde am 17.01.2012 wieder arbeiten gehen , bin zu zeit im baby jahr !! kann ich mein chef fragen , ob ich halb tags arbeiten möchte ??? was mache ich , wenn er damit nicht einverstanden ist !! bekomme ich denn noch andere zuschüße, wenn ich nur halb tags gehe ??
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
das kommt auf die größe des betriebs und seine möglichkeiten an, dich halbtags zu beschäftigen. wenn er ablehnt, wird er dir die gründe nennen und dann kannst du entsprechend reagieren, ggf klagen, vz arbeiten oder kündigen, bzw dir kündigen lassen. zuschüsse? warum? du bist verheiratet, in erster linie ist dein mann dir gegenüber zu unterhalt verpflichtet. wenn sein einkommen und dein halbtagsgehalt unter dem alg2-satz liegt, kannst du aufstockendes alg2 beantragen.
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