Lala90
Ich bin geschieden und habe mit meinem ex gemeinsames sorgerecht für unsere Tochter (20 monate). Noch während der Schwangerschaft kam mein ex ins Gefängnis worauf dir Trennung folgte. Nun beginnt die vorbereitung für begleiteten Umgang bei der awo und die Begleitperson sagte mir, dass mein ey die kleine Reim rechtlich einfach mitnehmen kann und er könnte es nicht verhindern und er kenne es nur so, dass die Mutter immer das abr hat. Jetzt wollte ich fragen wie meine Chancen stehen das zu bekommen? Ich lese im Internet immer, dass irgendwas vorgefallen sein muss. Nun bisher bestand ja kaum Kontakt für fast 2 jahre. Ich bin dankbar für antworten
Hallo, kann man beantragen. Ansonsten: wenn er die Kleine nicht zurückbringt, haben Sie einen Herausgabeanspruch. Sie lebt ja bei Ihnen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auch ohne ABR könnte er sie einfach mitnehmen. Der Lebensmittelpunkt bei Dir ist klar dokumentiert und von daher macht es keinen Unterschied ob Du es alleine hast oder nicht. Zurückgeholt würde sie in beiden Fällen.
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