Mutterweißmehr
Wie hoch darf der Erstattungsanspruch des Jobcenters gegenüber der Kinderzuschlagsstelle sein? Die Auszahlung im Januar und Februar des Jobcenters erfolgte an mich unter Abzug von 36,00 EUR wegen Auftechnung eines Darlehens. Seit 1. März erhalte ich kein AlG 2 mehr, die Kinderzuschlagsstelle hat mir eine Bewilligung von Januar bis April erteilt. Das Jobcenter erhebt nun Erstattungsansprüche in Höhe des Anspruchs, sprich Auszahlungsbetrag + 36,00 Aufrechnung. Ist das so richtig oder hat das Jobcenter nur Anspruch auf die tatsächlich an mich gezahlte Summe? Außerdem hatte ich vom Jobcenter für den Monat Februar Schulmaterial/Bildung und Teilhabe in Höhe von EUR 60,00 erhalten,auch dieses Geld ist im Erstattungsanspruch enthalten. Dieses Geld steht meinen Kindern aber auch bei Erhalt von KiZ zu.?! Liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Hallo, verstehe ich nicht so ganz, denn beides schließt sich aus. Wurde es rückwirkend bewilligt und das H IV wieder aufgehoben? Bitte Frage neu stellen mit Zusatzinfos Liebe Grüße NB
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