Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Grenzgänger

Frage: Grenzgänger

Mitglied inaktiv

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Hallo! Wir wohnen direkt an der Grenze zu Holland, wo mein Mann auch arbeitet und genau deshalb habe ich einige Fragen. Im Februar bekommen wir das zweite Kind und ich weiß nicht wie das dann mit dem Erziehungsgeld bzw. Kindergeld geregelt wird, Wissen Sie da näheres? Normalerweise gibt man ja beim erziehungsgeldantrag z.B. die Lohnsteuerkarte ab, aber das gibt es in Holland gar nicht. Desweiteren sind wir in Familienversichert über eine niederländische Krankenkasse haben aber alle eine Karte von der AOK. Die AOK sagte mir das alle Sachleistungen von ihnen übernommen wird, aber keine Geldleistungen. Wer übernimmt das Mutterschaftsgeld? Eine Bekannte erzählte mir auch, daß ich 50% der entbindungskosten selbst tragen müßte, wenn ich in Deutschland entbinde, stimmt das? Ich hoffe, Sie können mir ein paar Tips geben, denn ich weiß gar nicht, wie das ablaufen soll. Liebe Grüße Janina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Janina, 1. KG Ein Anspruch auf Kindergeld hat, wer: -in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat -im Ausland wohnt aber in D arbeitet oder in die BfA zahlt, oder Missionar ist oder Rente nach dt. Recht beziehz und in der EU wohnt 2. EG Als Mutter oder Vater können Sie Erziehungsgeld erhalten, wenn Sie ·einen Wohnsitz im Geltungsbereich des Bundeserziehungsgeldgesetzes haben oder sich normalerweise hier aufhalten, ·das Personensorgerecht für das Kind haben, ·das Kind in einem gemeinsamen Haushalt selbst erziehen und betreuen und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben, wobei Sie bis zu 19 Stunden in der Woche (Geburt vor 01.01.01) bzw. 30 Std. (ab 01.01.01 und außer bei der Ausbildung) arbeiten dürfen, ohne den Anspruch auf Erziehungsgeld zu verlieren. 3.Mutterschaftsgeld Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und gesetzl. krankenkassenversichert sind. Familienversicherte haben nur Anspruch auf eine einmalige Zahlung von DM 400, privat versicherte je nach Vertrag , gesetzl. besteht kein Anspruch. Frauen, die in keinem Arbeitsbverhältnis stehen und auch nicht arbeitslos sind (z.B. Hausfrauen) erhalten gar kein Mutterschaftsgeld. Wie es mit den Entbindungskosten aussieht, kann ich nicht sagen. Fragen Sie bitte bei der AOK nach. Gruß, NB


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