Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob ich bei meiner Frauärztin nächstes Jahr Paxisgebühren zahlen muss, bzw. ob ich je Quartal eine Überweisung vom Hausarzt benötige? (Ich bin chonisch krank und daher jedes Quartal bei meinem Hasuarzt!) Oder sind Schwangere davon ausgeschlossen? Wie sieht die Situation nach der Geburt aus? Ist für die Vorsorgeuntersuchungen auch die Praxisgebühr bzw. Überweisung notwendig? Herzlichen Dank im voraus!
Hallo, http://home.t-online.de/home/lorenz.ganterer/gr04_neu.htm Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Mir sind zu dem Thema noch zwei weitere Fragen eingefallen: Muss ich in der Klinik (bei der Entbindung) Tagegeld zahlen? Wie sieht die Situation später beim Kinderarzt aus? Sind für die Vorsorgeuntersuchungen (U's) Praxisgebühren fällig? Wie ist das bei anderen Krankheiten? Nochmals Herzlichen Dank!
Die letzten 10 Beiträge
- Stillbeschäftigungsverbot Forensische Psychiatrie
- Umgang Schwiegermutter-Kind
- Kündigungsfrist
- Familienzuschlag, Krankenversicherung und Elterngeld/Elternzeit
- Unterhaltsberechnung / Wohnvorteil
- Elternzeit endet kurz vor Mutterschutz
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht