Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich habe von einem Gerichtsurteil gehört bei dem das Gericht den Unterhaltspflichtigen Vater schon vor der geburt des Kindes zum Unterhalt verpflichtet hat (da er sich ins Ausland absetzen wollte). Bei mir verhält es sich ähnlich. Mein Kind wird im März geboren und ich weiß daß sich der Vater noch irgendetwas einfallen läßt um nicht zahlen zu müssen. Wer kann mir jetzt helfen? Springt das jugendamt erst nach der geburt ein so daß ich mir jetzt einen Anwalt nehmen muß? Vielen Dank für Ihre Antwort Susi
Liebe Susi, Sie können durchaus schon jetzt zum Jugendamt gehen, dort kann man Ihnen auch schon vor der Geburt helfen. Wichtig ist dabei, daß es bei einem unehelichen Kind (hört sich so an, als ob es das bei Ihnen wäre) auch Unterhaltsansprüche für die Mutter erwachsen können, desweiteren Zahlungen für die Erstlingsausstattung etc. Da ist es wichtig, sich rechtzeitig zu kümmern. Gruß, NB
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