Mitglied inaktiv
Hallo. Habe eine Frage, und zwar lebe ich mit meinem Freund zusammen in einem Haushalt. Wir erwarten im März 2005 das erste Kind. Mein Freund hat eine Geldstrafe aus einer Strafverhandlung zu zahlen in monatlichen Raten. Jetzt habe ich gehört, dass wenn man Kinder hat und man unterhaltspflichtig ist kann man sich das stunden lassen und die Strafe kann während eines gewissen zeitraumes erstmal nicht eingefordert werden. Stimmt das? Muss ich das beantragen? Gruss stina
Hallo, das muss der Richter entscheiden, er soll einfach schriftl. mal anfragen. Gruß, NB
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