Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, darf der Arbeitgeber aus " Strafe " das Gehalt einfach 2 Wochen später zahlen, weil der Angestellte einmal vergessen hat, am Feierabend in´s Buch zu schreiben, was er für Tätigkeiten gemacht hat( der Eintrag wurde aber am nächsten Arbeitstag nachgeholt ) ? Der Chef sagt, dass die Leute, die das nicht ordentlich führen, ihr Geld 2 Wochen später kriegen. Wenn er es nicht darf, was haben wir für Möglichkeiten ? Vielen herzlichen Dank für Ihre immer freundlichen Antworten und viele Grüße, Madlen.
Hallo, entscheidenfd ist, wann die Zahlung laut Vertrág zu erfolgen hat. Der ist ja nicht der liebe Gott. Gruß, NB
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