Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader. Zu unserer Wohnung gehört ein kleiner Garten, die Gärten der einzelnen Mietparteien sind nicht abgeschlossen (durch Zaun). Den Nachbargarten dürfen wir mit nutzen so hat mein Kind (2 ¾ Jahre), eine schöne Spielwiese. Die Grenze zum nächsten Garten ist mit einer Hecke bepflanzt, bis auf ein Stück (das der Besitzer alles beobachten kann, was auf unserer Seite los ist). Dort hat er eine Agave hingestellt. Meine Tochter hat sich daran schon verletzt. Kann ich verlangen das der Besitzer die Stacheln entschärft (z.B. Korken drauf stecken, zumindest auf unserer Seite) oder statt der Agave eine „ungefährliche“ Pflanze hin stellt? Ich weis, es ist eine komische und lapidare Frage, doch ich würde gern wissen wie sich das rechtlich verhält, falls er sich stur stellt. Vielen Dank für ihre Beantwortung! Nina
Hallo, die Agave steht auf der Grenze? DAs Kind kann sich verletzen? Dann hat er eine Verkehrssicherungspflicht auf Ihrer Seite. Am besten die Spitzen abschneiden lassen (vielleicht geht das Ding dann ganz ein..). Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)