Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ganz vergessen zu Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ganz vergessen zu Fragen

Sonni74LS

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Hallo nochmal, ich habe ganz vergessen zu fragen: Reicht es aus, wenn ich im Januar meine schriftliche Inanspruchnahme der Verlängerung der Elternzeit in das 3. Jahr beim Arbeitgeber persönlich abgebe, oder sollte ich das lieber per Einschreiben/Rückschein machen. Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn er keine linke Nummer ist, kann man es persönlich abgeben. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Persönlich sollte bei einem normalen Umgang miteinander ausreichen. Der AG muss dir aber schriflich deine Anmeldung bestätigen (allerdings nicht an Ort und Stelle, sondern nach einer angemessenen Bearbeitungszeit). Gruß Sabine


Sonni74LS

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Die haben mir ja schon die erste Elternzeit nicht bescheinigt. Die sind der Meinung, dass muss man nicht. Laut BEEG muss der AG aber bescheinigen. In meine zweite Inanspruchnahme der Elternzeit schreibe ich aber rein, dass ich eine Bescheinigung haben möchte. Mal sehen. Das Einschreiben/Rückschein ist mir eigentlich wichtig um einen Beweis der Zustellung zu haben. Persönlich wäre mir zwar lieber, aber heutzutage ist man sich ja nie sicher.


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