Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich weiss zwar nicht, ob ich damit in Ihrem Forum richtig bin, vielleicht können Sie mir aber doch kurz weiterhelfen. Habe für meine bd. Kinder, meinen Mann und mich ein Ferienhaus gebucht, dessen Wände im Schlafzimmer massiv verschimmelt und feucht waren. Haben unseren Urlaub deshalb früher abgebrochen. Darf ich das im Online-Gästebuch der Ferienhausbesitzer schreiben ("Urlaub abgebrochen wg. massivem Schimmelbefall und feuchten Wänden im Schlafzimmer des Ferienhauses") oder kann mir das als Rufschädigung o.ä. angekreidet werden? Vielen herzlichen Dank und viele Grüße!
Hallo, sorry, hier geht es nur um Fragen r-u-b Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Vertrag TZ in Elternzeit änderbar?
- Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern
- EZ und Arbeitslosenversicherung
- Umgangsrecht
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit