Sheritra
Hallo Frau Bader, ich bin seit 2 Wochen offiziell schwanger auf Arbeit (wußte es vorher nicht). Ich erhalte für die zusätzlich Aufgabe, mich um die Azubis zu kümmern, Prüfungsvorbereitung und ähnliches eine Funktionszulage. Heute habe ich einen Anruf bekommen bei dem mir mein Regionalleiter mitteilte, dass "er" mir die Funktionszulage kürzen/ streichen würde, da ich ja schwanger wäre. Er meinte dann jedoch noch, dass ich ja keine Azubis hätte (habe nicht so viele, wie mal ursprünglich) und dass ich dann die Verantwortung und Funktion nicht mehr hätte. Das mit meinen wenigen Azubis weiß er aber schon seit August, und "komisch" ist, dass er mir das jetzt wo ich schwanger bin mitteilt. Ich habe bisher nichts unterschrieben, nur am Telefon meine Kenntnisnahme bekundet. Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, wenn er mir jetzt ein Schreiben reicht indem er mir das einfach nur mitteilt, ohne das ich es unterschreiben muss, kann ich dann erfolgreich Widerspruch einlegen? Ich bin heute wirklich total fertig deswegen, ich kann doch trotzdem noch meine Arbeit machen! Er kann mir doch nicht einfach mein Geld kürzen? Liebe Grüße Sheritra
Hallo, durch die Schwangerschaft dürfen keine Nachteile entstehen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße, NB
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