Mitglied inaktiv
Guten Tag Ich habe meine Geburtsvorbereitungskurse immer Freitags um 18 Uhr.Muss regulr aber bis 19 Uhr arbeiten. Im Mutterschutzgesetz hab ich den Hinweis gefunden das der AG mir für alle Notwendigen leistungen während der Schwnagerschaft die meine KK übernimmt Frei geben muss(Untersuchungen etc.) Der GVK wird doch auch von der KK übernommen gilt es also auch dafür? Ich habe bereits einen GVK mitmachen können weil ich zu der Zeit Krankgeschrieben war,würde aber auch gerne in dieser Gruppe bleiben. Vielen Dank :-)
Hallo, nein, ist nicht notwendig.Aber fragen Sie mal bei Dr. Bluni. Liebe Grüsse, NB
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Hallo :-) meine frage ist ich bin in der 22 ssw und arbeite als florist wo ich nur stehe ,arbeite von 8:30-13Uhr und dann mache ich 2 stunden pause und arbeite dann wieder von 15-18Uhr jetzt habe ich gehört das man ab den 5 Monat nur noch 4 stunden stehen darf jetzt meine frage wenn ich meine 2 stunden pause mache reicht das dann als Erholung das i ...
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