diedesi
Hallo Frau Bader, Ich lebe vom Vater meines Sohnes seit zwei Jahren getrennt. Sohn wird nächsten Monat sieben Jahre, und ich habe das alleinige Sorgerecht. Nun ist es bereits zum zweiten Mal passiert, dass der Vater mit dem Sohn zum Frisör gegangen ist und ihm die mittellangen Haare hat abschneiden lassen. Ich bin darüber wirklich sauer, weil ich ihn bereits nach dem ersten Mal damals bat, das mir zu überlassen und zweitens weil Sohn auch seine mittellangen Haare sehr gern trägt, vor seinem Vater aber seine Unlust zum Thema Haareschneiden nicht preis gab. Muß ich da tatenlos zusehen? Und darf er das nach Belieben wiederholen? Dankeschön und beste Grüsse, Désirée
Hallo, da das Kind bei Ihnen lebt und Sie das alleinige Sorgerecht haben, dürfen Sie derartiges entscheiden. Aber das Kind ist doch nicht mehr so klein, dass es nicht seine eigene Meinung dazu sagen. Ich finde es schade, wegen solchen Dingen Streit zu haben. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung