Jonara
Hallo, bin in der 23. SSW. Aufgrund von immer wieder auftretenden frühzeitigen Wehen möchte mein Arzt nun, dass ich mittels Beschäftigungsverbot zuhause bleibe, da bei mir ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko besteht. Meine Frage ist nun: Wie würde sich das auf den Elterngeldbezug auswirken? Wird das Elterngeld dadurch gemindert?
Hallo, da es an der gesundheit und nicht an der Firma liegt, wäre hier die Krankschreibung das richtige Mittel. Da bekommen Sie nach 6 Wo Krankengeld. Wenn die Krankheit auf dei Schwangerschaft beruht, dürfen Sie ansonsten keine Nachteile haben. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit