Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine kurze Frage, und zwar, zählt den ALG mit zu Bruttoeinnahmen? Ich bekomme Wohngeld, muss ich das denn angeben? Ich bin bis Ende Juli in eltern Zeit, aber dem 1.8. arbeitslos, ich würde gerne wissen, ob ich das Algeld was ich dann bekomme auch meinen Exmann sagen muss? Wir leben getrennt, noch keine Scheidung.


Mitglied inaktiv

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Das Arbeitslosengeld 1 musst du beim Wohngeld angeben.


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