Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: frage

Mitglied inaktiv

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wenn man bei einer behörde arbeitet und die mit mit einer anderen behörde zusammengelegt wird, die behörde bei der man vorher gearbeitet hat wird hauptstelle die andere außenstelle. wenn man dann aus dem erziehungsurlaub kommt hat man dann anspruch auf eine stelle in der hauptstelle, wenn beide behörden von dem selben chef geleitet wird. würde das eine rolle spielen wenn man sein kind in den kindergarten geben muß, der in der hauptstelle integriert ist? danke für ihre antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag steht. Im Zweifel gibt es entsprechende Beamtengesetze, wo aber meistens eine Versetzungsmöglichkeit in ganz Deitschland besteht. In sofern denke ich, dass eine Versetzung meinstens möglich ist. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen! Ich arbeite ebenfalls bei einer Behörde (wenn auch als Beamtin) und fürchte "aus dem Bauch heraus", dass Dein oberster Dienstherr der jeweilige Leiter der Behörde ist und Dich setzen kann, wohin er will. Ich fürchte, höchstens der Personalrat könnte vielleicht ein gutes Wort für Dich einlegen, dass du aus familiären Gründen als "Härtefall" angesehen und im Rahmen der (heute leider oftmals in Vergessenheit geratenen) Fürsorgepflicht des Dienstherrn berücksichtigt wirst. Einen Anspruch jedoch wirst Du wahrscheinlich nicht haben. Ich habe selbst schon erlebt, dass eine meiner Kolleginnen, die ebenfalls Teilzeit arbeiten kommt, gesagt bekam, entweder sie käme nachmittags, oder man habe keine Tätigkeit mehr für sie. Eine andere Kollegin, die ebenfalls Teilzeit arbeitet, wird genötigt, an Abendveranstaltungen teilzunehmen. Viel Glück und frohe Festtage, Murmeline


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