Mitglied inaktiv
Hallo, angenommen ich wäre bis Mitte August im Erziehungsurlaub und müsste dann wieder arbeiten gehen. Aber ich wäre nochmal schwanger und der Mutteschutz würde erst im November beginnen. Wenn ich für diese Zeit (Mitte August - Anfang November in der ich eigentlich arbeiten müsste), ein Berufsverbot von meinem Arzt bekomme; wie ist das dann in dieser Zeit mit dem Gehalt? Bekomme ich das voll ausgezahlt? Ich frage dies nicht weil das bei mir tatsächlich zutrifft, sondern weil es mich einfach interessiert wie das dann geregelt ist! Ich hab es leider ein wenig kompliziert ausgedrückt aber ich hoffe Sie verstehen was ich meine. Danke und liebe Grüße Conny
Hallo, ja, würden Sie Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit