Trasher
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bitte um Hilfe in meiner folgenden Frage: Ich habe insgesamt zwei Monate Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und entsprechend Elterngeld beantragt. Geburt des Kindes 4.11. In Monat November ( der erste Elternzeitmonat) wurde mir Weihnachtsgeld als jährliche Sonderzahlung ausbezahlt. In diesem Monat habe ich kein Arbeitsentgelt erhalten da ich ja freigestellt war, und quasi nur das Weihnachtsgeld Ausbezahlt. Im darauf folgenden Monat (Dezember) habe ich eine Prämie für meine Leistung im Jahr vor der Elternzeit als Einmalzahlung erhalten. Jetzt meine Frage: muss ich diese Einnahmen bei der Elterngeldstelle anzeigen ? Es handelt sich hierbei wie gesagt um kein Einkommen für meine Arbeitsleistung sondern nur und ausschließlich um die Jährliche Weihnachtsgratifikation und eine Sonderzahlung die nicht erwartet wurde. Ich war in dem Monat über die Elternzeit nach dem Beeg freigestellt und habe nicht gearbeitet. Möchte aber auch keinen Ärger mit der Elterngeldstelle haben. Der zweite Monat Elternzeit wird dann Mitte 2014 genommen. Vielen Dank!
Hallo, Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Du musst jedes Einkommen melden. Die Elterngeldstelle nimmt dann die Bewertung des Einkommens vor (Sonderzahlung, Einmalzahlung usw). Gruß Sabine
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit