Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Ehewohnung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Ehewohnung

Anika123

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Guten Tag, gestern hat mein Mann im Streit verlangt, ich solle sofort mit unserer Tochter (2 Jahre) ausziehen. Ihm gehört das Haus alleine. Wir sind verheiratet und ich bin vor der Heirat mit in dieses Haus gezogen. Kann er das verlangen oder habe ich Zeit mir erstmal eine Wohnung zu suchen und zu beziehen? Es wäre ja auch für unsere Tochter ein Schock, wenn sie abends einfach weg muß. Geht da nicht auch das Kindeswohl vor, das mal behutsam eine Trennung macht und unter normalen Umständen ausziehen kann? Danke und viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben eine angemessene Frist, sich mit der Maus eine neue Wohnung zu suchen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst eine einstweilige Verfügung beim Gericht holen dass Du im haus bleiben kannst bist Du eine neue Wohnung beziehen kannst. Du mußt Dich nur auch zeitnah darum kümmern, und kannst dann nicht sagen 'Meine Wunschwohnung ist aber erst in einem Jahr frei' oder so. Aber bis zu drei Monaten ist das normal kein Problem. Die Situation hatte meine beste Freundin mal, hatte zwar schon nen neuen Mietvertrag, konnte aber erst 1 1/2 Monate später einziehen und durfte so lange in der Wohnung bleiben die damals auch NUR auf ihren Freund lief! LG Sabine


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