Mitglied inaktiv
hi, danke für Eure/Ihre Antworten Hab just gestern noch was in der Bild der Frau darüber gelesen, es geht tatsächlich, das ein aussereheliches Kind schon vor der Geburt als Erbe "angesehen" werden kann. "3. Kapitel: Die gewillkürte Erbfolge §6 677 Pflichtteislberechtigte sind die in $2303 genannten Personen. Sie sind zum Zeitpunkt des Erbfalls vorhanden, wenn der Erbanfall möglich erscheint. Dazu genügt etwa, dass der Pflichtteilsberechtigte zwar noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist und später lebend geboren wird. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Wollte noch einen Gedanken dazu ergänzen: Ich würde mich in diesem Fall mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Vielleicht gibts da ein Verfahren (evtl. auch übers Vormundschaftsgericht), dass die Vaterschaftsanerkennung - wenn erforderlich - vom Jugendamt ersetzt wird (wenn es dem Kindeswohl entspricht). V. G.
Mitglied inaktiv
Hi, es ist kein konkreter Fall. Vor ca. 3 Jahren hatte ich ein Mädel bei der MuKi Kur kennengelernt, die stand vor diesem Problem und irgendwie hab ich mich halt jetzt mal wieder an sie erinnert (frag mich nicht warum)... LG Peeka
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