Mitglied inaktiv
Hab mir das ganze noch mal durchgelesen... ALso Frau beantragt 3 Jahre EZ... Entscheidet sich aber nach einem Jahr Stundenweise wieder zurückzukommen und das darf Sie, wenn die anderen Vorraussetzungen (mind. 15 MA....) gegeben sind? Boah, dann lag ich ja wirklich komplett falsch *grummel*... Ich war immer der Meinung, die muß 3 Jahre bleiben und darf danach erst wieder zurück (ausser der AG stimmt einer vorherigen Rückkehr in TZ zu) Naja, eigentlich betrifft es mich ja nicht mehr, aber intressant find ich es trotzdem... LG Peeka, die jetzt an die Maloche muß
Hallo, NÖ - man hat uU auch einen Anspruch auf Teilzeit in der EZ (wenn man zwischen 15 u 30 Std arbeiten will) Liebe Grüsse, Nicola Bader
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