Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielleicht können Sie sich noch erinnern, ich bin die, der ein Richter mal erklärt hat, ich sei selbst schuld, wenn ich dumm genug sei, einen geschiedenen Vater von 2 Kindern zu heiraten... Naja, wir haben unseren Prozeß also verloren, der Unterhalt wurde aber trotzdem ab Geburt unseres 2. Kindes etwas (!) reduziert, wir zahlen immer noch 128 % des Regelsatzes! Schon im 1. Monat der Reduzierung kam die nächste Klage der Exfrau, weil sich das Gesetz bezüglich der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt ab 01.01.01 geändert hat. Der Richter damals hat erklärt, ich könnte mich von meinen 900,-- DM Gehalt im Monat alleine versorgen, ich als Ehefrau wurde bei der Unterhaltsberechnung also gar nicht berücksichtigt. Dies gelte - laut besagtem Richter - auch, wenn das 2. Kind geboren und ich im Erziehungsurlaub sei, schließlich wären wir - wieder mal - "selbst schuld, wenn wir uns in dieser Situation noch ein 2. Kind zulegen würden". Kommt dieser saubere Herr mit seiner Ansicht durch??? Könnte ich ihn evtl. im nächsten Prozeß - der mit Sicherheit ansteht - als voreingenommen ablehnen? Oder muß in den 3 Jahren Erziehungsurlaub mein eigener Unterhalt bei der Berechnung des Kindesunterhalts doch mit einbezogen werden? Wir konnten nämlich durch die Anwalts- und Gerichtskosten des letzten Prozesses keine Rücklagen für die nächsten Jahre bilden und wären ganz schon in der Klemme, wenn wir jetzt wieder mehr Unterhalt zahlen müßten! Unser Anwalt hat uns schon zur Rücklagenbildung geraten - nur woher wir das Geld dazu nehmen sollen, konnte er uns nicht verraten :-(... Ist leider eine ziemlich konfuse Geschichte, ich hoffe, Sie wissen so halbwegs, um was es mir geht und können mir einen - beruhigenden - Rat geben :-) Vielen Dank im voraus Emily
Liebe Emily, sorry, aber wenn Sie einen Anwalt haben, verbietet es mir das Standesrecht, mich da einzumischen. Ich könnte Ärger bekommen. Trotzdem viel Glück. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, steht es mir zu, dem zuständigen Richter einen Brief zu schreiben und um Abtrennung meines Verfahrens zu bitten oder alles nur über den Anwalt? Meine Scheidung läuft über 2 Jahre und ich wollte ihn bitten, den Versorgungsausgleich abzutrennen und ihm meine persöniche Situation schildern. LG
Liebe Frau Bader, wie spricht man den Richter korrekt an? Mit Herr Richter, Herr Meier-Müller oder gar Herr Richter Meier-Müller (Name erfunden). Ich meine nicht im Brief, sondern wenn man ihn in einer Verhandlung anspricht. Stimmt es, dass man nur sprechen darf, wenn man gefragt wird? LG
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Hallo und zwar lebe ich mit meinen Partner und seiner Tochter zusammen die Mutter ist vor 2 Jahren in ein anderes Bundesland gezogen und hat das Kind bei uns gelassen nun möchte die Mutter das Kind wieder zu sich holen es läuft jetzt vor Gericht die kleine ist 7jahre alt. Wird der Richter das Kind uns einfach so wegnehmen und zu Mutter übergeben? D ...
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