Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Feste Essenszeiten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Feste Essenszeiten?

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, der voraussichtliche Geburtstermin meines Sohnes war der 20.05.07. Tatsächlich wurde er bereits am 19.04.07 geboren, habe auch eine Frühgeburtsbescheinigung vom Krankenhaus erhalten. Werden denn die 6 Wochen Mutterschutz vor und 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt vom tatsächlichen oder voraussichtlichen Entbindungsdatum berechnet? Wie lange geht mein MuSchu? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, feste Essenzeiten sind wichtig :-) Erst wird von dem voraussichtlichen EZ ausgegangen und dann evtl. korrigiert, so dass sich der Mutterschutz verlängert, wenn das Kind später kommt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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