Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der voraussichtliche Geburtstermin meines Sohnes war der 20.05.07. Tatsächlich wurde er bereits am 19.04.07 geboren, habe auch eine Frühgeburtsbescheinigung vom Krankenhaus erhalten. Werden denn die 6 Wochen Mutterschutz vor und 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt vom tatsächlichen oder voraussichtlichen Entbindungsdatum berechnet? Wie lange geht mein MuSchu? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, Sandra
Hallo, feste Essenzeiten sind wichtig :-) Erst wird von dem voraussichtlichen EZ ausgegangen und dann evtl. korrigiert, so dass sich der Mutterschutz verlängert, wenn das Kind später kommt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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