Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, der voraussichtliche Geburtstermin meines Sohnes war der 20.05.07. Tatsächlich wurde er bereits am 19.04.07 geboren, habe auch eine Frühgeburtsbescheinigung vom Krankenhaus erhalten. Werden denn die 6 Wochen Mutterschutz vor und 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt vom tatsächlichen oder voraussichtlichen Entbindungsdatum berechnet? Wie lange geht mein MuSchu? Vielen Dank für Ihre Antwort. Viele Grüße, Sandra
Hallo, feste Essenzeiten sind wichtig :-) Erst wird von dem voraussichtlichen EZ ausgegangen und dann evtl. korrigiert, so dass sich der Mutterschutz verlängert, wenn das Kind später kommt. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse