Mitglied inaktiv
ich habe da mal eine Frage und hoffe das sie mir weiterhelfen können. Wir haben unser 1 jährigen Tochter vor 7 Monaten ein Kinderbett gekauft. Nun löst sich aber die Farbe an den Gitterstäben und das Funier an der Frontseite ab. Darf dieses bei Kinderbetten passieren??? Wir haben es reklamiert und können auch die Teile ersetzt bekommen aber wer sagt mir das das nicht wieder passiert?? Ich wollte das Geld zurück verlangen und dann sagte man mir ich müsste aber 10 % Nutzungsgebühr bezahlen. Und auf den Frachtkosten (Ist aus einem Versandhandel) würde ich auch sitzen bleiben… An wen kann ich mich wenden der mir helfen kann. Können die das so einfach machen???
Hallo, nix Frachtkosten oder Nutzungskosten! Aber Umtausch ist zulässig, Sie müssen aufpassen, dass es vor ABlauf der 2-Jahresfrist wieder passiert. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Danke schonmal für Ihre Antwort. Sie haben mir alternativ auch einen "Umtausch" angeboten. Also ich könnte mir ein anderes Bett aussuchen. WEnn sie aber auf die Frachtkosten/Nutzungsgebühr bestehen sollten kann ich mich auf einen Paragraphen oder ähnliches berufen????
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita