Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eziehungsgeld auch mit Unterbrechnung möglich??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Eziehungsgeld auch mit Unterbrechnung möglich??

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, erst einmal vielen Dnak dafür, daß Sie hier so vielen Müttern und Värtern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich hoffe, Sie können mir zu den 2 Fragen auch weiterhelfen:: 1)Wenn man sich beim Erzeihungsgeld NICHT für die Budgetzahlung sondern für die normalen zwei jahre entscheidet, aber sich das zweite Jahr noch aufhebt, also den Antrag nicht gleich bei dem ersretn Geburtstag verlängert, kann man dann das zweite noch restliche Jahr mit Erzeihungsgeld zu einem späteren Zeitpunkt beantragen, wenn das Kind zur Zeit der Antragstellung ca. 26 Minate alt ist? 2) Wenn man in der Probezeit (TeilzeitAußendiesnt)selbst kündigt, wird dann das Arbeitslosengeld gesperrt? Vielen Dank und Gruß Finnja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Man kann es rückwirkend 6 Mo. beantragen 2.Ja, es sei denn, es gibt einen Grund. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

ot


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.