Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, erst einmal vielen Dnak dafür, daß Sie hier so vielen Müttern und Värtern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Ich hoffe, Sie können mir zu den 2 Fragen auch weiterhelfen:: 1)Wenn man sich beim Erzeihungsgeld NICHT für die Budgetzahlung sondern für die normalen zwei jahre entscheidet, aber sich das zweite Jahr noch aufhebt, also den Antrag nicht gleich bei dem ersretn Geburtstag verlängert, kann man dann das zweite noch restliche Jahr mit Erzeihungsgeld zu einem späteren Zeitpunkt beantragen, wenn das Kind zur Zeit der Antragstellung ca. 26 Minate alt ist? 2) Wenn man in der Probezeit (TeilzeitAußendiesnt)selbst kündigt, wird dann das Arbeitslosengeld gesperrt? Vielen Dank und Gruß Finnja
Hallo, 1. Man kann es rückwirkend 6 Mo. beantragen 2.Ja, es sei denn, es gibt einen Grund. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
ot
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