Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt 1. Kind geb 11.8.2000 -> da ist wohl alles schon abgelaufen 2. Kind geb 19.3.2003 -> 1 Jahr EZ genommen, danach wieder TZ auf alter Stelle gearbeitet 3. Kind geb 22.6.2007 -> EZ für 3 Jahre beantragt Nun die Frage: Das 2. Kind kommt im nächsten Jahr in die Schule. Kann ich für dieses Kind noch 1 Jahr ( habe ja nur 1 Jahr für dieses Kind genommen) beantragen? Da gibt es doch so was, dass man 1 Jahr für die SChulzeit aufhaben kann? Oder mehr? Dann das 3. Jahr des 3. Kindes für die SChule aufheben? Das SChuljahr von Kind 2 ist fast gleich dem 3. Jahr von Kind 3. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus Mit vorweihnachtlichen Grüßen henriette
Hallo, ja, wenn der AG zustimmt Liebe Grüsse, NB
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