Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EZ bei mehrern Kindern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EZ bei mehrern Kindern

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Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt 1. Kind geb 11.8.2000 -> da ist wohl alles schon abgelaufen 2. Kind geb 19.3.2003 -> 1 Jahr EZ genommen, danach wieder TZ auf alter Stelle gearbeitet 3. Kind geb 22.6.2007 -> EZ für 3 Jahre beantragt Nun die Frage: Das 2. Kind kommt im nächsten Jahr in die Schule. Kann ich für dieses Kind noch 1 Jahr ( habe ja nur 1 Jahr für dieses Kind genommen) beantragen? Da gibt es doch so was, dass man 1 Jahr für die SChulzeit aufhaben kann? Oder mehr? Dann das 3. Jahr des 3. Kindes für die SChule aufheben? Das SChuljahr von Kind 2 ist fast gleich dem 3. Jahr von Kind 3. Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus Mit vorweihnachtlichen Grüßen henriette


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