Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, hab hier im Forum gelesen, dass der Staat nicht "vorsieht", dass beide Eltern gleichzeitig zu Hause sind. Das gilt doch aber nur bei ALG-Bezug, oder? Bin jetzt etwas verunsichert. Wir möchten nämlich die ersten 3 Monate nach der Geburt gemeinsam EZ nehmen und auch beide Elterngeld beantragen. Ich nehme dann die restlichen 8 Monate (weil zusammen ja schon 6 Monate Bezug) allein EG und mein Mann will 2 Jahre TZ in der EZ arbeiten, ohne Elterngeld, dafür mit Kündigungsschutz. Mein Mann ist NICHT gekündigt. Das geht doch so?! LG Jana
Hallo, der Staat sieht nicht vor, dass beide zuhause bleiben um EZ zu nehmen und er dann für alle Hartz IV zahlt. Jeder muss primär für sich selber sorgen. Ansonsten können beide bis zu 3 Jahre geminsam zu Hause bleiben Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, haben wir auch so ähnlich gemacht. Mein Mann hat 2 Monate genommen ich die letzten 12. Schöne Rest-SS lg
Mitglied inaktiv
Solange wir EG und kein HartzIV beantragen, ist also alles paletti... Ein super Forum, was würde ich nur ohne Sie machen!? Bitte machen Sie weiter so! Dickes Lob!!! LG Jana
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach