Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ET=05.05.2016

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: ET=05.05.2016

andante_cara

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Hallo, Frau Bader! Ich habe eine Frage. Ich bin eine werdende Mutti und ich möchte mich über Elterngeld informieren. Ich möchte 2 Jahre zu Hause bleiben, so möchte ich das Elterngeld in 2 Jahre aufgesplittert bekommen. Meine Frage ist: wenn ich im zweiten Elternzeitjahr arbeiten möchte ( Teilzeit oder 450€ Basis), bekomme ich noch Elterngeld wie im ersten Jahr (z. B. 435€ pro Monat) oder die Hälfte? Und das Betreuungsgeld, 150€ pro Monat, bekommt man das wenn man noch Elterngeld im zweiten Jahr kriegt? MfG, A. C.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Betreuungs Geld werden Sie gar nicht bekommen, das ist ja abgeschafft. Das Elterngeld können Sie auf zwei Jahre splitten lassen, das heißt dann Elterngeld plus - ist kein Problem. Bei Teilzeitarbeit können bis zu 28 Monate Elterngeld bezogen werden, allerdings in der Höhe monatlich der Teilzeitbeschäftigung entsprechend reduziert. Alleinerziehende können das neue Elterngeld-Plus im gleichen Maß nutzen. Liebe Grüße NB


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