Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeldantrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeldantrag

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Frage zum Antrag auf Erziehungsgeld: Mein Kind soll im September zur Welt kommen. Von welchem Jahr muß ich jetzt den Bruttoverdienst angeben? Von 2003 komplett oder von 2004 bis September? Danke LG Yvonne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Für die Feststellung des pauschalierten Jahresnettoeinkommens werden die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt (Erstantrag) bzw. aus dem Kalenderjahr der Geburt (Zweitantrag) zugrundegelegt. Damit wird zur Vereinfachung des Berechnungsverfahrens auf einen abgeschlossenen Zeitraum abgestellt. WICHTIG: Bei der berechtigten Person werden nur die Erwerbseinkünfte oder Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen berücksichtigt, die während des Erziehungsgeldbezugs vorliegen. Vorherige Erwerbseinkünfte oder Entgeltersatzleistungen bleiben unberücksichtigt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Von 2003 komplett ! LG Jessica


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