Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erzeihungsgeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: erzeihungsgeld

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader bevor meine kleine tochter zur welt kam stand ich in arbeit... also habe ich doch auch 3 jahre erziehungsurlaub oder??? ich bekomme monatlich 300€ stimmt es auch das ich im dritten jahr auch noch erziehungsgeld bekomme??? mir wurde das mal so und mal so erzählt LG Tweety


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, fraglich ist, ob Sie jetzt einen ArbVertrag haben-dann sind Sie in Elternzeit. EG gibt es höchstens 2 Jahre, es sei denn, hr Bundesland hat Landes-EG. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das kommt drauf an in welchem Bundesland du lebst. Einige Bundesländer haben das Landeseserziehungsgeld fürs dritte Jahr. Aber das wird in manchen Bundesländern auch nicht fürs komplette 3. Jahr gezahlt. Ich wohne in Sachsen, hier gibt es nach den 2 Jahren Bundeserziehungsgeld noch für 9 Monate Landeserziehungsgeld, allerdings nur noch in Höhe von 200,00 Euro. Frag einfach auf dem Amt nach wo du das Erziehungsgeld beantragt hast die müssten ja wissen ob es sowas bei euch auch gibt. Habe das hier gerade im Netz gefunden: Die Länder Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, bei den alten Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, gewähren nach Ablauf des grundsätzlichen Bezugszeitraumes von Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz weiterhin Erziehungsgeld. Mit Beginn des 3. Lebensjahr des Kindes wird zwischen 6 und 12 Monaten sogenanntes Landeserziehungsgeld gezahlt. Die Voraussetzungen ähneln denen des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Ich hoffe es hilft dir weiter. LG


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