Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des Erscheines. Mein Vater ist vor 3 Monaten urrplötzlich verstorben, so dass ich mich jetzt um alle Formalitäten kümmern muss. Wir haben bereits ein Testament (handschriftlich) von meinem Vater beim Nachlassgericht eingereicht. Darüber haben wir eine Bestätigung usw. erhalten. Meine Mutter als Erbin hat Kontovollmacht usw. Die Immobilie muss im Grundbuch noch auf meine Mutter umgeschrieben werden. Z.Zt. steht Sie nur zu Hälfte im Buch. Benötigen wir dafür Erbschein? Muss man die Immobilie zwingend umschreiben lassen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da ich gehört u gelesen habe, dass ein Erbschein nicht gerade günstig ist. Viele Grüße sendet Martina
Hallo, bitte die Hinweise lesen - ich klann Ihnen nur entgeltlich über meine E-Mail nicola.bader@kanzleibader.de antworten. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Rückkehr Elternzeit
- Resturlaub und Rückkehr Elternzeit
- Elterngeld Jahre verschieben
- Schließfach