Mitglied inaktiv
Guten Tag, wir möchten einen Erbvertrag aufsetzen lassen das unser Kind alles erbt bzw. das Kinder aus unserer Ehe zu gleichen Teilen erben (bisher nur ein Kind, aber ein Geschwisterchen wäre schön) und wer im Falle das er noch minderjährig ist, wenn wir sterben, die "Aufsicht" über alle Vorgänge hat. Zudem eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht für beide Elternteile + das unser Kind unsere Stecker ziehen kann(bzw dessen Pate), falls wir gleichzeitig im Sterben liegen. Jetzt hab ich gelesen, dass die Kosten dafür vom Vermögen abhängen. Nur was zählt alles als Vermögen? Das das noch nicht abbezahlte Haus zu 50% abgezogen wird, sagte Schwiegermutter mir. Stimmt das? Muss man wie bei der Berechnung der Hausrat von 650€ pro m2 rechnen + Wert des Hauses im Grundbuch? Und welche Unterlagen benötige ich noch hierzu? Oder bin ich jetzt komplett auf dem falschen Weg, dass das so einfach garnicht ist? Ich brauch mal Licht im Dunklen :-/
RUB
Mitglied inaktiv
Da informiert & berät ausführlich ein Notar.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?