tigger2012
Inwieweit wirkt sich eine Erbschaft auf das Elterngeld aus, das gerade bewilligt worden ist? Aber welchem Termin gilt diese Erbschaft als Einkommen, ab dem Sterbetag oder sobald der Erbschein erteilt ist? Wie verhält es sich, wenn eine Firma vererbt wird? Danke für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Tigger2012
Hallo, für das Elterngeld nicht relevant! Liebe Grüße, NB
Lina_100
Die Erbschaft also der Erbfall, der Erwerb des Vermoegens ist kein Einkommen. Spätere Zinseinkünfte sind kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit sondern Kapitaleinkünfte. Wird die Fa übernommen und aus einer Taetigkeit Einkommen erzielt (Gehalt, Tantieme) wäre das fürs EG relevant.
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung