Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erben

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Hallo Frau Bader. Mein Mann hat aus einer anderen Beziehnung eine uneheliche Tochter. Er hat mit mir ein gemeinsames Kind. Nun meine Frage.Wenn Ihm mal was passiert(was wir nicht hoffen) wer hat dann Recht auf sein Erbe(Haus und Geld...)? Seine uneheliche Tochter oder unsere gemeinsame Tochter? LG Konny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frau bekommt 1/2, wenn es keinen Ehe- oder Erbvertrag gibt. Ansonsten die Kinder je 1/2 Liebe Grüsse, NB


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Beide: uneheliche Kinder sind den ehelichen gleichgestellt.


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Die gesetzliche Erfolge tritt ein: 50 % die Ehefrau/mann 50 % die Kinder (ehelich und unehelich) LG Danny.


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oT


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