Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader. Mein Mann hat aus einer anderen Beziehnung eine uneheliche Tochter. Er hat mit mir ein gemeinsames Kind. Nun meine Frage.Wenn Ihm mal was passiert(was wir nicht hoffen) wer hat dann Recht auf sein Erbe(Haus und Geld...)? Seine uneheliche Tochter oder unsere gemeinsame Tochter? LG Konny
Hallo, die Frau bekommt 1/2, wenn es keinen Ehe- oder Erbvertrag gibt. Ansonsten die Kinder je 1/2 Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Beide: uneheliche Kinder sind den ehelichen gleichgestellt.
Mitglied inaktiv
Die gesetzliche Erfolge tritt ein: 50 % die Ehefrau/mann 50 % die Kinder (ehelich und unehelich) LG Danny.
Mitglied inaktiv
oT
Die letzten 10 Beiträge
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverhältnis beendet während der Elternzeit
- Elterngeld Kind 2, 16 Monate Abstand
- Elterngeld / Elternzeit – Vater in Deutschland, Mutter und Kind in Kroatien
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt